über uns

Grundlagen unserer Arbeit

AEH werden auf den Einzelfall, hinsichtlich ihrer pädagogischen Ziele und Erfordernisse, abgestimmt. Wir sind sehr nah am familiären Geschehen und können dadurch oft als Erste eine ganzheitliche Sicht auf ein Familiensystem gewinnen.

 

Die ersten Hypothesen sind meist sehr ungenau und die „wahren“ familiären Probleme treten oft erst durch die Beziehungsarbeit hervor, da wir sehr großen Wert auf Empathie und Wertschätzung gegenüber unseren Klienten legen. Wir denken, dass ein System effektiver von innen als von außen beeinflusst werden kann, als Teil bzw. Teilnehmender des Systems. Auch wenn dies nicht immer möglich bzw. nicht erwünscht ist.

 

Und mit einer vertrauensvollen, freundschaftlichen und tragfähigen Beziehung zwischen Hilfesuchenden und Betreuer/ -in ist es oft einfacher alternative Handlungsstrategien zu trainieren oder Problematiken klar zu benennen. Manchmal ist aber auch eine gewisse Distanz zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit, z. B. bei Kontrollaufträgen zum Schutze des Kindeswohls.

 

Es lassen sich meist „schlafende“ Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Familien aktivieren und stabilisieren, um nachhaltige Verbesserungen für alle Beteiligten zu erreichen. Falls Verbesserungen nur durch Interventionen zu erreichen sind, ist eine positive Beziehung zwischen Schutzbefohlenen und Betreuer/ -in ebenfalls förderlich und vertrauensstiftend.

 

Unterstützt durch kollegiale Beratung und Supervision soll unsere Arbeit regelmäßig reflektiert und qualitativ verbessert werden, um den Ansprüchen unserer Auftraggeber, der Familien und von uns selbst zu genügen. Zielorientiertes Arbeiten in AEH im Rahmen der rechtlichen Grundlagen, soll es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten und ihre Entwicklung im Sinne der Gesellschaft zu fördern. Ressourcen der betroffenen Familien sollen erkannt und verstärkt, bzw. aktiviert werden.

 

Die Bedürfnisse der einzelnen Familien werden von uns erfasst, in Bezug auf Inhalt und Umfang der Hilfe, und die Leistungen dementsprechend flexibel angepasst im Rahmen der fachlichen Erwägungen.

 

Vor Ort sollen die Familien an Hilfsangebote herangeführt werden, um mit Unterstützung die eigenen Ressourcen zu stärken. Dadurch wird die Nachhaltigkeit erfolgreicher Hilfemaßnahmen erhöht.

 

Alle Beteiligten erarbeiten zusammen im Rahmen des Hilfeplanverfahrens Ziele, auf die intensive Mitwirkung der Hilfesuchenden wird besonderen Wert gelegt.

 

Die Erreichbarkeit der Ziele muss stimmig zum zeitlichen Aufwand sein, d. h. gewisse Problemlagen lassen sich nicht mit dem geringsten zeitlichen Aufwand bewältigen.

 

Trotzdem bieten wir Jugendämtern auf Wunsch an, bei vielschichtigen Problemlagen kurzfristig und mit geringem Arbeitsaufwand vor Ort tätig zu werden um erste Einschätzungen vorzunehmen. Dies kann aber nur als „Sondierungsphase“ bis zum darauffolgenden Hilfeplangespräch gesehen werden.

 

Viele Familien sind in schweren Lebensphasen nicht in der Lage, sich selbst zu helfen und wünschen sich oft eine Wiederherstellung des organisierten Alltags, etwa durch eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder eine Stärkung der Erziehungskompetenzen der Erziehungsberechtigten.

 

Sehen wir das Kindeswohl eines Familienmitgliedes gefährdet, dann erarbeiten wir mit der Familie und dem Amt für Jugend und Familie eine Lösung des Problems. Kommt man zu keiner Lösung, müssen gerichtliche Schritte erwägt werden.

 

Unser Ziel ist, den Hilfesuchenden zu helfen, bis sie sich selber helfen können.

 

Dabei begegnen wir den Menschen immer mit Wertschätzung, Toleranz und Respekt.

 

Wir werten nicht deren Religion, Herkunft oder Werdegang, sondern beziehen diese bestenfalls in die Arbeit mit ein.

 

Wir unterscheiden bei Auftragsannahme zwischen beratender und kontrollierender Tätigkeit. Im Sinne sozialer Kontrolle, etwa bei Kindeswohlgefährdung oder eher beratend, z. B. in Erziehungsfragen. Durch die mit dem Arbeitsfeld einhergehenden sensiblen innerfamiliären Informationen, fühlen wir uns dem Datenschutz sehr verpflichtet und achten auch in diesem Bereich auf eine hohe Qualität, um unsere Klienten zu schützen. Familien können sich bei uns sicher sein, dass wir stets sehr gewissenhaft mit den uns anvertrauten, sensiblen Informationen umgehen. Wenn erforderlich, können uns die Familien von der Schweigepflicht entbinden, z. B. für die Kommunikation mit Schulen, Ärzten und Kliniken.