Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshelfer

Diese Hilfeform richtet sich an „problematische Kinder und Jugendliche“. Sie sind schon mal der Polizei oder Schule aufgefallen oder aus anderem Grunde bei dem Amt für Jugend und Familie bekannt geworden. Daraufhin wird der Kontakt zu den Familien gesucht, um eine evtl. Bedürfnislage zu erkennen.

 

Oft stellt auch ein Erziehungsberechtigter einen Antrag auf „Hilfe zur Erziehung“ für den Nachwuchs, da die häusliche Situation oder das Verhalten außerhalb unerträglich geworden sind.

 

Wir stehen dabei den Kindern und Jugendlichen zur Seite, um Entwicklungsschwierigkeiten zu erkennen und zu lösen. Dies erfordert ein vertrauensvolles Verhältnis zum Klienten.

 

Den Kindern und Jugendlichen muss Zeit gegeben werden, sich an die neue Situation mit einem Erziehungsbeistand zu gewöhnen. Ist jedoch das erste Eis gebrochen, erleben einige von ihnen ihre erste positiv besetzte Beziehung zu einem Erwachsenen.

 

Im Lauf dieser Kennenlernphase treten oft die ersten Probleme ans Licht, für die manchmal „Erste Hilfe“ geleistet werden kann und die dann in die weitere Zusammenarbeit mit einfließen. 

Oft beginnt die Hilfe zur Erziehung in größter Not.

Doch es macht wenig Sinn, ohne ein tragendes, erarbeitetes Vertrauensverhältnis zum/ zur Betreuenden strukturelle Veränderungen anzuregen und umzusetzen.

 

Es kann kurzfristig zum Erfolg führen, z.B. bei Schulverweigerung, aber für eine nachhaltige Lösung, ist eine Überprüfung der Ziele, des Sachverhalts und der Lebenswirklichkeit der Kinder und Jugendlichen unerlässlich.

 

Und ein durch Authentizität, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit erreichtes positives Betreuungsverhältnis ist in unseren Augen dazu eine Grundvoraussetzung.