"intemigra" als Träger der Jugendhilfe

intemigra wurde im August 2016 gegründet. Das Ziel der Gründung war es, vielfältige Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe nutzbarer zu machen und die Effizienz  der eigenen Arbeit zu steigern. Die ziel- und lösungsorientierte

 

Arbeit soll nach Möglichkeit zeitnah zu nachhaltigen Verbesserungen der Familiensysteme oder Lebenssituationen führen, um die Hilfen schnellstmöglich mit Erfolg abzuschließen.

Wir bieten intensive ambulante Jugendhilfeleistungen, die ausschließlich von erfahrenen Fachkräften erbracht werden. Unser Angebot beinhaltet Wochenend- und Nachtdienste nach Bedarf und Rufbereitschaft rund um die Uhr per Notfallnummer.

 

Unser Angebot zeichnet sich u.a. aus durch:

Ø    langjährige Berufserfahrung

Ø    absolute Zuverlässigkeit und Verbindlichkeit

Ø    sofortigen Einsatz der Fachkräfte

Ø    hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität

Ø    Krisenintervention

Ø    ausschließlich erfahrene Fachkräfte

Ø    multikulturelles und mehrsprachiges Team

Ø    Lerntherapeutin, Kinderschutzfachkraft, Systemischer Familientherapeut und Motopäde im Team

Ø    Wertstiftung durch Zusatzausbildungen und Lehrgänge

Ø    angemessene Preisgestaltung

Ø    ständige Rufbereitschaft

Ø    Wochenend- und Nachtdienste

Ø    nachfrageorientiertes Angebot

Ø    regelmäßige kollegiale Beratung

 

Ø    Fall- und Teamsupervision nach Bedarf

Die ambulanten Erziehungshilfen (AEH)

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen der Ambulanten Erziehungshilfen umfassen   SGB VIII, §30 (Erziehungsbeistandschaft),  §31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) und §35a (Eingliederungshilfe) in Verbindung mit §§ 27; 35; 36; 41 KJHG, außerdem §§10 und 12 JGG.

 

Zielgruppe

Unser Angebot bietet Hilfe an für Kinder, Jugendliche und Familien,

 

  •  die überfordert sind mit familiären Problematiken. 
  •  denen grundlegende Strukturen fehlen, um den Alltag zu meistern.
  • die nach Beratung  in Erziehungsfragen verlangen.
  • die auf Unterstützung in akuten Lebenskrisen angewiesen sind.
  •  um weiterführende Jugendhilfemaßnahmen wahrzunehmen. 
  •  bei Problemen in der Schule (Mobbing, Schulverweigerung, etc.).
  •  bei Perspektivlosigkeit und bei der Unterstützung von Entwicklung und    Initialisierung   positiver Werdegänge.
  • die Unterstützung in Behördengängen o.ä. benötigen