5.Modul

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen soll den Betroffenen erläutert werden das es in unserem Land welche Rechte und Pflichten es in sozialer Hinsicht gibt.

 

Hier ist Beispielsweise, speziell für Flüchtlinge, die Regelung nach AsylbLG § 4 zu erörtern. Denn Asylsuchende sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert.

 

Weiterhin ist Betroffenen zu erklären das für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren, nach dem Schulgesetz, Schulpflicht besteht. Dies greift somit auch für Kinder von Asylsuchenden.