Begleiteter Umgang

"Begleiteter Umgang" (§ 18 Abs. 3, KJHG) soll Eltern die Möglichkeit geben, in einem betreuten und fachkundigen Rahmen Kontakt zu ihren Kindern aufzunehmen.

Oft ist das Vertrauen zwischen den Kindeseltern nicht mehr vorhanden, oder es sollen erste Kontakte nach langer Zeit behutsam gestaltet werden. Stets ist das Kindeswohl die Maßgabe dafür und wird im Rahmen unserer Arbeit beobachtet.

 

Wir bieten viele Möglichkeiten für eine kindgerechte Gestaltung der Besuchskontakte, z.B. Spielzeug für jüngere oder ältere Kinder, mit denen man sich gemeinsam beschäftigen kann. Oder z.B. die Möglichkeit, mit dem PKW der Betreuerin/ des Betreuers einen Ausflug zu unternehmen.

Hierzu plant intemigra mittelfristig Räumlichkeiten anzubieten, die wetterunabhängig genutzt werden können und kindgerecht gestaltet sind.

 

Unsere Perspektive ist dabei, dem betreffenden Elternteil und dem Kind baldmöglichst Kontakte ohne Betreuung zu ermöglichen. intemigra trägt Sorge für die Entwicklung eines nachhaltig positiv besetzten Vertrauensverhältnisses, das sich mit Unterstützung und Beratung oft erreichen lässt.

 

Wir achten auf einen harmonischen Ablauf der Kontakte. Sollte dies nicht möglich sein, z.B. aufgrund einer boykottierenden Haltung eines Elternteils, müssen wir den Besuchs-Kontakt abbrechen, um das Kind nicht zu sehr zu belasten.

Wir bieten

wenn nötig, eine freie Terminierung für die Besuchskontakte an, um berufstätigen Eltern entsprechende Zeiten am Wochenende oder frühen Abend zu ermöglichen.